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   SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18   

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https://dejure.org/2018,23212
SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18 (https://dejure.org/2018,23212)
SG Berlin, Entscheidung vom 03.08.2018 - S 58 AL 243/18 (https://dejure.org/2018,23212)
SG Berlin, Entscheidung vom 03. August 2018 - S 58 AL 243/18 (https://dejure.org/2018,23212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 2 Abs 3 FreizügG/EU 2004, § 56a SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch eines Unionsbürgers auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überprüfung der Bescheinigung gem § 2 Abs 3 FreizügG/EU 2004 über die unfreiwillige Arbeitslosigkeit - kein Verwaltungsakt - behördliche Verfahrenshandlung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestätigung der Agentur für Arbeit (AA) über die Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit zur Erlangung eines SGB II-Leistungsanspruchs für arbeitsuchende EU-Bürger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18
    Das erkennende Gericht setzt sich damit nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 13.7.2017 - B 4 AS 17/16 R).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 78/08

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender - Billigkeitserlass bei Rückforderung

    Auszug aus SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18
    Entscheidend ist dann darauf abzustellen, ob sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung als Arbeitsuchender gemeldet bzw. diese Meldung alle drei Monate erneuert hat und damit seine kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten wahrgenommen hat (BFH vom 25.9.2008 - III R 91/07; vom 22.9.2011 - III R 78/08).
  • SG Landshut, 31.01.2018 - S 11 AS 624/16

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Arbeitnehmerstatus

    Auszug aus SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18
    Von Teilen der Rechtsprechung wird eine eigenständige Bescheinigung der AA zur Freiwilligkeit/Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit daher sogar als entbehrlich angesehen, wenn die für die Leistungsgewährung zuständigen Behörden keine Grundlage für eine Sanktion oder Sperrzeit haben (OVG Schleswig-Holstein vom 26.6.2014 - 4 LB 22/13; SG Landshut vom 31.1.2018 - S 11 AS 624/16).
  • BFH, 25.09.2008 - III R 91/07

    Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Meldung des Kindes als Arbeitsuchender

    Auszug aus SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18
    Entscheidend ist dann darauf abzustellen, ob sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung als Arbeitsuchender gemeldet bzw. diese Meldung alle drei Monate erneuert hat und damit seine kindergeldrechtlichen Mitwirkungspflichten wahrgenommen hat (BFH vom 25.9.2008 - III R 91/07; vom 22.9.2011 - III R 78/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17

    Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem

    Auszug aus SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18
    Denn sofern dort ausgeführt wird, die Bestätigung über die Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit durch die AA sei Voraussetzung für das Fortbestehen des Freizügigkeitsrechts im Sinne einer "konstitutiven Bedingung" (Rn 34), ist damit nicht über eine inhaltliche Bindung der Jobcenter an diese Bescheinigung entschieden worden (s. dazu auch LSG NRW vom 2.2.2018 - L 7 AS 2308/17 B ER).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

    Auszug aus SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18
    Von Teilen der Rechtsprechung wird eine eigenständige Bescheinigung der AA zur Freiwilligkeit/Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit daher sogar als entbehrlich angesehen, wenn die für die Leistungsgewährung zuständigen Behörden keine Grundlage für eine Sanktion oder Sperrzeit haben (OVG Schleswig-Holstein vom 26.6.2014 - 4 LB 22/13; SG Landshut vom 31.1.2018 - S 11 AS 624/16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15

    Leistungsbezug nach dem SGB III - Fortgeltende Arbeitnehmereigenschaft

    Auszug aus SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18
    Als weiteres Argument für den Charakter der Bestätigungs-Bescheinigung als behördliche Verfahrenshandlung i. S. von § 56a SGG lässt sich anführen, dass ein bestehender Alg-Anspruch nach dem SGB III bei Hilfebedürftigkeit stets einen Anspruch auf ergänzende SGB II-Leistungen nach sich zieht (s. dazu LSG Berlin-Brandenburg vom 27.10.2015 - L 20 AS 2197/15 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2019 - L 18 AL 15/19

    Sozialgerichtliches Verfahren: Gewährung von Prozesskostenhilfe; hinreichende

    Der erhobenen Klage, die bei verständiger Würdigung - sollte es an einer Verwaltungsaktqualität des Schreibens der Beklagten vom 13. Juni 2018 fehlen (vgl in diesem Sinne unter Qualifizierung als unselbständige Verfahrenshandlung gemäß § 56a Sozialgerichtsgesetz (SGG) etwa Sozialgericht (SG) Berlin, Urteil vom 3. August 2018 - S 58 AL 243/18 - juris) - auch als allgemeine Leistungs- bzw ggf Feststellungsklage angesehen werden könnte, kann daher eine hinreichende Erfolgsaussicht (vgl § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 114 Zivilprozessordnung (ZPO)) derzeit nicht abgesprochen werden.
  • SG Berlin, 29.04.2019 - S 144 AS 20797/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Soweit teilweise vertreten wird, dass aus der Bestätigung der Agentur für Arbeit eine Bindungswirkung des Tatsachengerichts nicht erwachse (so LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.02.2018, L 7 AS 2308/17 B, Rn. 20 beck-online; SG Berlin, Urteil vom 03.08.2018, S 58 Al 243/18; "ungeklärt" LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2019 - L 18 AL 15/19 B), folgt dem die Kammer nicht.
  • SG Berlin, 01.07.2022 - S 58 AL 520/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Das erkennende Gericht hält insoweit an seiner bereits im Urteil S 58 AL 243/18 vertretenen Auffassung fest, erachtet abweichend davon aber eine Klage auf Feststellung der Unfreiwilligkeit der eingetretenen Arbeitslosigkeit für zulässig, die über die Beiladung auch den SGB II-Leistungsträger bindet.
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